Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.06.2022 - 7 U 233/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,17159
OLG Frankfurt, 15.06.2022 - 7 U 233/20 (https://dejure.org/2022,17159)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.06.2022 - 7 U 233/20 (https://dejure.org/2022,17159)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Juni 2022 - 7 U 233/20 (https://dejure.org/2022,17159)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,17159) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 256 ZPO, § 5a VVG aF, § 10a VAG aF, § 242 BGB
    Nur eingeschränkte Feststellungs- und Auskunftsrechte beim Widerspruch gegen einen Lebensversicherungsvertrag

  • IWW

    § 256 ZPO, § 5a VVG aF, § 10a VAG aF, § 242 BGB
    ZPO, VVG aF, BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 256 ZPO ; § 5a VVG aF; § 10a VAG aF; § 242 BGB
    Nur eingeschränkte Feststellungs- und Auskunftsrechte beim Widerspruch gegen einen Lebensversicherungsvertrag

  • rechtsportal.de

    § 256 ZPO ; § 5a VVG aF; § 10a VAG aF; § 242 BGB
    Nur eingeschränkte Feststellungs- und Auskunftsrechte beim Widerspruch gegen einen Lebensversicherungsvertrag

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 1199
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 18.07.2018 - IV ZR 68/17

    Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge zweier fondsgebundener

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2022 - 7 U 233/20
    Allerdings sind der Klägerin nicht alle Verbraucherinformationen nach Anlage D zu § 10a VAG a.F. bei Antragstellung erteilt worden, denn Versicherungsverträge werden nicht nach dem Antragsmodell, sondern im Policenmodell geschlossen, wenn der Versicherer bei Antragstellung die erforderlichen Verbraucherinformationen nicht vollständig erteilt hat (vgl. BGH, Urteil vom 18.07.2018 - IV ZR 68/17 - zit. n. Juris).

    Daher musste ihm auch die gesetzliche Frist des § 147 Abs. 2 BGB, innerhalb derer er den Eingang der Antwort des Versicherers unter regelmäßigen Umständen erwarten durfte, vor Augen geführt werden (vgl. BGH, Urteil vom 18.07.2018 - IV ZR 68/17 - zit. n. Juris).

    Soweit die Beklagte darauf hinweist, dass sich aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 18.07.2018 - IV ZR 68/17 - zit. n. Juris), dort Randziffer 16 ergebe, dass es in Ausnahmefällen an einem berechtigten Informationsbedürfnis des Versicherungsnehmers fehlen könne, veranlasst dies nicht zu einer anderen Entscheidung.

  • BGH, 01.06.2016 - IV ZR 343/15

    Fondsgebundene Lebensversicherung nach dem sog. Policenmodell: Widerspruchsrecht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2022 - 7 U 233/20
    Im Fall nicht ordnungsgemäßer Widerspruchsbelehrung kann der Versicherer grundsätzlich kein schutzwürdiges Vertrauen in Anspruch nehmen, weil er die Situation selbst herbeigeführt hat (vgl. BGH, Urteil vom 01.06.2016 - IV ZR 343/15 - zit. n. Juris).

    Ob die Umstände nach § 242 BGB eine Versagung der Rückabwicklung rechtfertigen, ist eine Frage der Würdigung im Einzelfall und bleibt der tatrichterlichen Beurteilung vorbehalten (vgl. BGH, Urteil vom 01.06.2016, a.a.O.).

  • BGH, 11.11.2015 - IV ZR 513/14

    Fondsgebundene Lebensversicherung: Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung nach

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2022 - 7 U 233/20
    Insoweit kann sich der Versicherer nicht gemäß § 818 Abs. 3 BGB auf den Wegfall der Bereicherung berufen (vgl. BGH, Urteil vom 11.11.2015 - IV ZR 513/14, VersR 2016, 33; Urteil vom 21.12.2016 - IV ZR 425/15, NJW-RR 2017, 151).
  • BGH, 27.01.2016 - IV ZR 130/15

    Altvertrag über eine Lebensversicherung im sog. Policenmodell: Anforderungen an

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2022 - 7 U 233/20
    Erforderlich sind vielmehr besonders gravierende Umstände (vgl. BGH, Urteil vom 27.01.2016 - IV ZR 130/15 - zit. n. Juris).
  • BGH, 08.04.2015 - IV ZR 103/15

    Beginn der Verjährung des Bereicherungsanspruchs nach Widerspruch gemäß § 5a VVG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2022 - 7 U 233/20
    Denn der Anspruch auf Rückgewähr geleisteter Prämien entstand erst mit der Ausübung des Widerspruchsrechts im Jahre 2019 (vgl. BGH, Urteil vom 08.04.2015 - IV ZR 103/15 - zit. n. Juris), so dass die im Jahr 2019 die Verjährungsfrist gehemmt hat.
  • BGH, 01.08.2013 - VII ZR 268/11

    Rechtsstreit um Ansprüche aus einem Franchiseverhältnis für ein

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2022 - 7 U 233/20
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Auskunftsanspruch aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben gegeben, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Anspruchsberechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und wenn der Verpflichtete in der Lage ist, unschwer die zur Beseitigung dieser Ungewissheit erforderliche Auskunft zu erteilen (vgl. BGH, Urteil vom 01.08.2013 - VII ZR 268/11 - zit. n. Juris).
  • OLG Brandenburg, 12.10.2018 - 11 U 36/18

    Altvertrag über eine Lebensversicherung: Anforderungen an die Belehrung zum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2022 - 7 U 233/20
    Die zeitlichen und sonstigen Umstände des Falles müssen in ihrer Gesamtheit die Beurteilung tragen, dass Treu und Gläubiger die Verfolgung des Anspruchs verwehren, mit dessen Geltendmachung der Schuldner nicht mehr rechnen musste (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 12.10.2018 - 11 U 36/18 - zit. n. Juris).
  • BGH, 21.12.2016 - IV ZR 425/15

    Altvertrag über eine fondsgebundene Rentenversicherung im Policenmodell:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2022 - 7 U 233/20
    Insoweit kann sich der Versicherer nicht gemäß § 818 Abs. 3 BGB auf den Wegfall der Bereicherung berufen (vgl. BGH, Urteil vom 11.11.2015 - IV ZR 513/14, VersR 2016, 33; Urteil vom 21.12.2016 - IV ZR 425/15, NJW-RR 2017, 151).
  • OLG Karlsruhe, 30.05.2018 - 12 U 14/18

    Rückabwicklung einer Lebensversicherung nach Widerspruch: Verwirkung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2022 - 7 U 233/20
    Weiter hat der Bundesgerichtshof besonders gravierende Umstände in einem Fall angenommen, in dem der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag unmittelbar nach Erhalt des Versicherungsscheins und später noch einmal - mithin zweimal - unter Abtretung auch der Todesfallleistung zur Kreditsicherung eingesetzt hat (vgl. zu dieser Zusammenfassung OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.05.2018 - 12 U 14/18 - zit. n. Juris).
  • OLG Schleswig, 08.11.2021 - 16 U 66/20

    Umfang der Auskunftspflicht eines Lebensversicherers im Falle eines wirksamen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2022 - 7 U 233/20
    Diesbezüglich ist nicht erkennbar, dass ein Versicherungsnehmer nicht etwa beispielsweise auf Grundlage veröffentlichter Geschäftsberichte des Versicherers die erzielten Nutzungen ermitteln könnte (vgl. OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 08.11.2021 - 16 U 66/20 - VersR 2022, S. 746).
  • EuGH, 19.12.2019 - C-355/18

    Rust-Hackner - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr -

  • OLG Rostock, 08.03.2022 - 4 U 51/21

    Rückabwicklung mehrerer Verträge über fondsgebundene Rentenversicherungen:

  • OLG Frankfurt, 07.10.2019 - 3 U 128/19

    Wirksamkeit eines Widerspruchs gegen Rentenversicherungsvertrag

  • OLG Koblenz, 10.01.2022 - 10 U 1634/21

    Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrags; Unzulässigkeit einer

  • OLG Jena, 31.07.2020 - 4 U 1245/19
  • BGH, 29.11.2023 - IV ZR 117/22

    Unvollständigkeit einer Verbraucherinformation bei fehlenden Angaben über die

    cc) Dieses Informationsbedürfnis entfällt weder deshalb, weil der Versicherer den Antrag in der Folge binnen der - vertraglich vereinbarten oder, wie hier, der gesetzlichen (§ 147 Abs. 2 BGB) - Antragsbindungsfrist annimmt, noch bleibt es dadurch - wie das Berufungsgericht meint - vergleichbar mit den Rechtsfolgen einer nicht eingetretenen Bedingung aus (vgl. OLG Frankfurt VersR 2023, 834 [juris Rn. 71 f.]; NJW-RR 2022, 1199 Rn. 40-42; OLG Rostock, Urteil vom 8. März 2022 - 4 U 51/21, juris Rn. 99 f.).
  • OLG Frankfurt, 14.02.2023 - 18 U 33/22

    Ewiges Versicherungsrecht bei Basisrentenvertrag; Konditionalsatz in

    Dementsprechend ist davon auszugehen, dass das Informationsbedürfniss des Versicherungsnehmers hinsichtlich der Antragsbindung generell besteht und insbesondere die unterbliebene Angabe zu der Antragsbindungsfrist nicht ex post unbeachtlich wird, weil etwa der Versicherungsantrag jedenfalls vor dem Ablauf der üblichen Frist von dem Versicherer angenommen worden ist (so auch OLG Frankfurt, Urteil vom 15. Juli 2022 - 7 U 233/20, und OLG Rostock, Urteil vom 8. März 2022 - 4 U 51/21).
  • OLG Brandenburg, 04.01.2023 - 11 U 102/22

    Vertragsschluss bezüglich eines Versicherungsvertrags nach dem Antragsmodell oder

    Der Verweis auf das Urteil des OLG Frankfurt vom 15.06.2022 (7 U 233/20) verfängt bereits deshalb nicht, weil der dort entschiedene Streitfall ohne Weiteres erkennbar gerade nicht mit dem hiesigen vergleichbar ist.

    Offensichtlich stellt die Klägerin hierbei ohne Bezug auf den vorliegenden Einzelfall auf die älteren, hier nicht einschlägigen Belehrungen der Beklagten, wie jene, die der zitierten Entscheidung des OLG Frankfurt (7 U 233/20) zugrunde lagen, ab.

  • OLG Frankfurt, 30.11.2022 - 7 U 86/20

    Verwirkung des Widerspruchsrechts einer Lebensversicherung bei Abschluss einer

    Vielmehr werden mit dem Urteil über die Hauptklage die Rechtsbeziehungen der Parteien erschöpfend geregelt: Da dem Auskunftsanspruch nur stattzugeben ist, wenn der Versicherungsvertrag nicht wirksam zustande gekommen ist, ist die Frage der Wirksamkeit des Vertrages ohnehin im Rahmen des Auskunftsanspruchs zu klären (vgl. Senat, Urteil vom 15.06.2022, Az. 7 U 233/20; OLG Koblenz, Beschluss vom 10.01.2022, Az. 10 U 1634/21; zitiert nach Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht